Nach Karlsruher Urteil – Energiepreise drohen erneut zu explodieren
Das Finanzminsterium unter Christian Lindner (FDP) sperrte zunächst den Klima- und Transformationsfond (KTF) und jetzt auch den Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF). Das Geld für die Energiepreisbremsen ist damit weg. Erneut drohen die Energiepreise in Deutschland zu explodieren. Doch es könnte noch schlimmer kommen.
»In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so fundamental gesprochen ist, in der Tat im Grunde auf alle Fonds, die aufgesetzt wurden und die überjährig sind«, sagte Wirtschaftsminister Habeck (Bündnis90/Die Grünen) im Deutschlandfunk.
Im Jahr 2022 bewillgte der Bund einen Kredit über 200 Milliarden Euro um die durch die politisch vorangetriebene Energiewende massiv gestiegenen Energiekosten für private und gewerbliche Letztverbraucher abzumildern.
Dieses Geld sollte aber nicht nur im Jahr 2022, sondern auch in den Fogejahren 2023 und 2024 für die Finanzierung der Energiepreisbremsen (StromPBG und EWPBG) herangezogen werden. Und das ist verfassungwidrig, wie nun das Bundesverfassungsgericht feststellte. Seit 2023 bestand keine Notlage mehr die diese Neuverschuldung begründet hätte. Die zuvor von der Regierung ausgesetzte Schuldenbremse war somit 2023 wieder in Kraft. Die Neuverschuldung war unbegründet.
In folgerichtiger Konsequenz musste das Finanzministerium neben dem bereits gesperrten Klima- und Transformationsfond auch den Wirtschaftsstabilisierungsfond sperren. Für die Strom- und Gaspreisbremsen gibt es somit keine Finanzierungsgrundlage mehr. Das Geld ist weg. Die Energiepreisbremsen sind sofort oder spätestens ab Januar 2024 nicht mehr existent.
Doch der ganz dicke Hammer könnte noch erst kommen. Die Zahlungen der Energiepreisbremsen wurden unter dem Vorbehalt der Rückzahlungsforderung gewährt. Im Klartext: Wenn die Zahlungen verfassungswidrig waren, könnten die gewährten Entlastungszahlungen wieder zurückgefordert werden. Auf viele Unternehmen kämen somit horrende Rückzahlungsforderungen zu. Laut Deutscher Presseagentur (dpa) drohen keine Rückzahlung, da die Bundesregierung die Energiepreisbremsen beschlossen habe. Die Finanzierung sei deren Problem. Wie und auf welcher Grundlage die dpa zu dieser Einschätzung kommt, bleibt indes offen und unbelegt.
Ebenfalls von der Haushaltssperre betroffen, das gerade erst beschlossene Budget in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zur Abfederung der steigenden Übertragungsnetzkosten. Aufgrund der grünen Energiewende mit der Einspeisezunahme volatiler Erneuerbarer Energien, waren im letzten Jahr steuernde Eingriffe (Redispatch-Maßnahmen) der Übertragunsgnetzbetreiber zur Stabilisierung des deutschen Stromnetzes in Höhe von 4,2 Milliarden Euro notwendig geworden. Diese Preisverdopplung wollte der Bund mit einem Sonderbudget abfangen. Aber auch das fällt nun weg und die Preissteigerung wird voll auf die privaten und gewerblichen Letztverbraucher durchschlagen.
Auch der von der Wirtschaft geforderte Industriestrompreis, der nahtlos an das Ende der Energiepreisbremse im März 2024 anschließen sollte, ist damit bereits Geschichte noch bevor er in einen Gesetzestext gegossen werden konnte.
Unternehmen müssen sich ab sofort auf folgendes Szenario einstellen:
- Wegfall der Energiepreisbremsen – sofort oder spätestens ab Januar 2024
- Mögliche Rückzahlung der in 2023 gewährten Entlastungsbeträge aus den Energiepreisbremsen
- Wegfall aller staatlichen Energiepreissubventionen (z. B. Netzentgelte)
Diese Faktoren werden zu einem erneuten drastischen und langfristigen Ansteigen der Energiepreise führen. Mögliche Rückzahlungsforderungen können unternehmensgefährdend wirken. Die Auswirkungen auf den Energiemarkt werden umfangreich sein:
- U. a. werden Energielieferanten zunehmend mit zahlungsunfähigen Unternehmenskunden konfrontiert werden.
- An Unternehmenskunden werden verschärfte Forderungen gestellt (Vorkasse, höherer Bonitätsindex und Kreditlimit).
- Das erhöhte Ausfallsrisko wird über Preisaufschläge und reduzierte Flexibilitäten kompensiert.
- Terminmarktverträge drohen wirtschaftlich nicht länger zumutbar zu sein und laufen Gefahr zu den bestehenden Konditionen nicht fortgeführt zu werden.
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Abteilungsleiter Business Support
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