Betrugsverdacht bei den Energiepreisbremsen – Anleitung zur Straftat
Das deutsche Strafrecht kennt den Straftatbestand der Anleitung zu einer Straftat. In §130a StGB geht es nicht um jede Art von strafbarem Vergehen, sondern um schwerwiegende Straftaten wie z. B. Landfriedensbruch, Mord und Vergewaltigung.
Dass die Anleitung zu Betrugsdelikten nicht unter diesen Paragraphen fällt, dürfte die Mütter und Väter des StromPBG und EWPBG, besser bekannt als Energiepreisbremsen, beruhigen. Denn als eine Anleitung zum Betrug kann man die Gesetzestexte zu den Energiepreisbremsen durchaus verstehen. Zumindest haben einige kreative Köpfe in den Velourlederetagen diverser Energiekonzerne dies genauso verstanden.
Bereits bei der ersten Lektüre der Referentenentwürfe zu den Energiepreisbremsen im November 2022 dürfte sich dem geneigten Leser die Frage aufgedrängt haben, wer die ganzen Verbrauchsmeldungen, Abrechnungen und Geldflüsse auf Plausibilität und Richtigkeit überprüfen soll. Die Türen zum Lug und Trug standen schon damals für jeden erkennbar sperrangelweit offen.
In nur drei Schritten zum fast perfekten Betrug
Und so kam auch das, was kommen musste. Nur drei Schritte waren für die Energiekonzerne notwendig, um den fast perfekten Betrug vorzubereiten.
- Schritt 1: In den betroffenen Energiekonzernen wurden die Verbrauchszahlen aus dem Jahr 2021, dem sogenannten Referenzjahr, in schwindelerregende Höhen heraufgesetzt. Das führte dazu, dass die Verbrauchsmengen, auf welche die Energiepreisbremsen angewendet werden konnten, ebenfalls proportional dazu anstiegen.
- Schritt 2: Der laufende Verbrauch für das Jahr 2023 wurde höher angegeben als er tatsächlich war. Dabei musste der Verbrauch so weit angehoben werden, dass er wieder zu den frei erfundenen Verbrauchszahlen aus dem Jahr 2021 passte.
- Schritt 3: Damit die Erstattungsbeträge aus dem Budget der Energiepreisbremsen möglichst hoch ausfielen, wurden die Arbeitspreise für Strom und Gas im Jahr 2023 deutlich angehoben oder überhöht gegenüber der Abrechnungsstelle gemeldet.
Gelegenheit zur Nachbesserung statt Strafverfolgung
Einige Energieversorger müssen in ihrem Geldrausch den Bogen derart weit überspannt haben, dass die unglaubwürdigen Zahlen irgendwann auch den Beamten des Bundeskartellamtes aufgefallen sind. Die betroffenen Energielieferanten wurden daraufhin von der Behörde aufgefordert ihre Zahlen darzulegen. Doch anstatt einer Strafe wurde von Seiten des Bundesamtes erst einmal eine Warnung ausgesprochen. Laut Kartellamtspräsidenten Andreas Mundt erhielten die auffällig gewordenen Energieversorger die Gelegenheit nochmals nachzurechnen und ihr Verhalten gegebenenfalls anzupassen. Mundt bezeichnet die Milde seines Hauses als »laufende Ermittlungsverfahren«. Ob diese rechtliche Einordnung des Amtschefs auf ein Verfahren anwendbar ist, indem der Beschuldigte die Möglichkeit zur Nachbesserung und somit zur Vertuschung erhält, werden Juristen zu klären haben.
Energiepreisbremsen – Ein Chaos mit Ansage
Von Anfang an erwies sich die Umsetzung der Energiepreisbremsen in der Praxis als schwierig. Viele Energielieferanten wussten weder wie die Gesetzesvorgaben regelkonform umzusetzen waren, noch waren sie in der Lage die Erstattungen in ihren Rechnungsstellungen abzubilden. Monatelang mussten Kunden auf ihre Rechnungen und Abbuchungen warten. Bis heute, Anfang 2024, werden Erstattungen aus den Energiepreisbremsen falsch berechnet und erstattet.
Viele Unternehmen lernten in dieser Zeit wie wichtig es ist einen in energiewirtschaftlichen Sachfragen versierten Partner an seiner Seite zu wissen. So konnten wir von BVGE-Consulting GmbH für unsere Kundenunternehmen sicherstellen, dass im Falle fehlender Rechnungen valide kalkulierte Rückstellungen gebildet und erfolgte Rechnungsstellungen kontrolliert und Korrekturen eingefordert wurden.
Energiethemen werden für Unternehmen immer komplexer. Die BVGE-Consulting GmbH ist ein auf Industrie- und Gewerbekunden spezialisierter Energie-Volldienstleister. Unsere geprüften Gewerbekundenberater in der Energiewirtschaft unterstützen Sie nach Ihren Vorgaben in allen unternehmensrelevanten Energiebereichen. Vom Energieinkauf über Rechnungsprüfungen und Energiesteuererstattungen bis hin zur Implementierung eines Energiemanagementsystems. Bei uns liegt Ihr Unternehmen in energiewirtschaftlich kompetenten und sicheren Händen.
Ihr Ansprechpartner
Mario Buchner
Abteilungsleiter Business Support
Nach Karlsruher Urteil – Energiepreise drohen erneut zu explodieren
Das Finanzminsterium unter Christian Lindner (FDP) sperrte zunächst den Klima- und Transformationsf
Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen – Grüne Schaufensterpolitik in NRW
Mit einem 300 Millionen Euro schweren Härtefallhilfen-Paket wollte die nordrhein-westfälische Land
Prognos-Studie: Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit weiterhin unzureichend
Um einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern, müssen Netzbetreiber immer öfter steuern