Das neue Energieeffizienzgesetz – Deutschland auf dem Weg in den Ökosozialismus

Es ist ein beispielloser Angriff auf die unternehmerische Freiheit. Es ist ein Sargnagel für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Rede ist von dem am 18. November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Aus den Reihen der Wirtschaft ist bisweilen kein Aufschrei zu hören. Hat es dort noch niemand mitbekommen oder hat das Unternehmertum bereits vor den Deutschlandzerstörern in der Bundesregierung kapituliert?

Seit Antritt der Ampelregierung im Dezember 2021 geht es mit der deutschen Wirtschaft kontinuierlich bergab. Eine immer schneller fortschreitende Deindustrialisierung und ein zunehmender Wohlstandsverlust sind schon lange nicht mehr von der Hand zu weisen. Unzählige Unternehmen und mit ihnen Millionen Arbeitnehmer und deren Familien, bangen um ihre Existenzen.

Während Medien, wohlfeile Verbände, Gefälligkeitswissenschaftler und partizipierende Industrien, unter Aufbringung aller Mittel zwanghaft darum bemüht sind, den menschengemachten Klimawandel ursächlich für alle Verwerfungen zu machen, wird unaufhaltsam immer mehr Menschen klar, wer für den wirtschaftlichen Untergang unseres Landes tatsächlich verantwortlich ist: ideologisch verblendete Betonköpfe.

Es ist zu kurz gedacht, allein den Habecks und Baerbocks dieser Regierung die Schuld zu geben. Sie sind nur das zwangsläufige Ergebnis dessen, was als der Marsch durch die Institutionen bezeichnet wurde. Mittlerweile findet man diesen Typus in allen wichtigen Schaltstellen des Staates. Vom Kindergarten, über die Schule bis hin zu den Gerichten, Behörden und Ministerien. Und diese fleißigen Genossen exekutieren mit Vorliebe alles, was die Politbüros in Brüssel und Berlin ihnen von oben herab diktieren

Energieeffizienzziele – ein Synonym für die strategische Zerstörung der deutschen Wirtschaft

In einem Krieg ist es eines der wichtigsten militärischen Ziele, die Energieversorgung des Feindes zu zerstören. Hauptziel des Energieeffizienzgesetzes ist es den Energieverbrauch Deutschlands bis zum Jahr 2045 zu halbieren (-45%). Im globalen Technisierungszeitalter mit weltweit ansteigendem Energiehunger kommt dieser Regierungserlass einem Selbstmordbefehl respektive einem feindlichen Angriff auf die kritische Infrastruktur unseres Landes gleich. Jeder weiß, dass eine Halbierung des Energiebedarfs nur erreicht werden kann, wenn die Anzahl der Energieverbraucher drastisch reduziert wird. In anderen Worten, in dem energieintensive Unternehmen vernichtet werden.

Es fällt zudem auf, dass das Gesetz jedes Unternehmen, egal ob KMU oder nicht, mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh ins Visier nimmt. Damit werden hunderttausende Firmen und somit der Kern unserer Wirtschaft getroffen.

Das verlangt der Staat von den Unternehmen

Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch > 7,5 GWh

Zunächst müssen alle Unternehmen für sich feststellen, wie hoch ihr Gesamtenergiebedarf in den Jahren 2020, 2021 und 2022 war. Unter Gesamtenergieverbrauch sind alle Verbräuche mit Brennstoffen, Wärme, Energie aus erneuerbaren Quellen, Elektrizität, Kraftstoffe und Flugzeugtreibstoffe zu verstehen. Stellt ein Unternehmen fest, dass der durchschnittliche Gesamtenergieverbrauch aus diesen drei Jahren über 7,5 GWh lag, muss das Unternehmen bis zum 18.07.2025 ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (EnMS) oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) einrichten. Stellt ein Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass es über 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch liegt, hat es 20 Monate Zeit ein EnMS oder UMS zu etablieren.

Was hier so federleicht von den Unternehmen per Dekret erzwungen wird, ist in der Realität ein unfassbarer bürokratischer, zeitlicher, personeller und finanzieller Aufwand, der jeden auch noch so engagierten Unternehmer an den Rand der Verzweiflung treiben kann. Diese Systeme hindern Unternehmen nachhaltig daran ihrer Unternehmenstätigkeit nachzugehen und haben ein gefährliches Potential Unternehmen wirtschaftlich zu ruinieren. Doch der Ampel-Regierung ist das noch nicht genug, sie legt noch zusätzliche Schikanen obendrauf:  

  1. Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführende Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen sowie von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer (gemäß der Definitionen nach § 3 Nr. 27 und 28 EnEfG) Abwärme bei der Erfassung der Abwärmequellen und die Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung,
  2. Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung,
  3. Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 2021

Kommt ein Unternehmen dieser staatlichen Nötigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, werden Bußgelder in Höhe von bis zu € 100.000 fällig. Doch damit ist noch nicht genug, die Bußgelder werden jährlich fällig, so lange, bis das Unternehmen der Erfüllung nachkommt

Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch > 2,5 GWh

Stellt ein Unternehmen nach den zuvor beschriebenen Vorgaben fest, dass es einen Energieverbrauch < 7,5 GWh aber > 2,5 GWh hat, wird es dazu gezwungen Endenergieeinsparmaßnahmen zu identifizieren, wirtschaftlich zu bewerten und innerhalb von drei Jahren in konkreten Umsetzungsplänen zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt für Maßnahmen, welche nach dem 18. November 2023 identifiziert wurden.

Kommt ein Unternehmen dieser staatlichen Nötigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, werden Bußgelder in Höhe von bis zu € 50.000 fällig. Und auch hier gilt: die Bußgelder werden jährlich fällig, so lange, bis das Unternehmen der Erfüllung nachkommt.

 

Ökosozialismus: Das Ende der unternehmerischen Freiheit

Die Zeiten in denen Firmenchefs selbst entscheiden konnten, wem Sie die Türen in ihr Unternehmen öffnen oder nicht, sind vorbei. Der Staat hat sich spätestens mit dem Energieeffizienzgesetz Zutritt in die Unternehmen verschafft und wird nun per Gesetz Schritt für Schritt die Kontrolle übernehmen. Die Sozialisten träumen noch immer von der Überwindung des Kapitalismus und der Überführung der Produktionsmittel in staatliche Hand. Mit dem Energieeffizienzgesetz sind sie ihrem Ziel einen Schritt nähergekommen.

 

Was jetzt dringend zu tun ist

Den Unternehmen muss klar werden, welche massiven Auswirkungen dieses Gesetz auf ihre Unternehmensführung und den Fortbestand ihres Unternehmens hat. Die Chefetagen müssen den Ernst der Lage erkennen und sich vereint diesen wirtschaftsgefährdenden staatlichen Übergriffen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene entgegenstellen.

Der Bundesverband der gewerblichen Energienutzer Deutschland (BVGE e. V.) ist unabhängig, ideologiefrei und parteilos. Wir fühlen uns einzig und allein dem Wohl der deutschen Wirtschaft verpflichtet, indem wir die energiepolitischen Interessen der Unternehmen vertreten. Das tun wir mit Nachdruck, klarer Sprache und klaren Forderungen, einzig und allein auf der Grundlage von naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten

Weitere Informationen finden Sie auf www.bvge.energy

Der BVGE e. V. unterstützt die Initiative

Ihr Ansprechpartner

Mario Buchner
Abteilungsleiter Business Support