Die Energiepreisbremsen – Ein Desaster mit Ansage
Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Energiepreisbremsen für Strom und Gas entpuppt sich der »Doppel-Wumms« als Bürokratiemonster und Rohrkrepierer.
Nur noch ein Drittel der ursprünglich geplanten Kosten würden für die Gaspreisbremse benötigt, vermeldete das ifo-Institut. Mit rund 700 Millionen Euro (5,34% des Gesamtbudgets) profitiere die Industrie, so Max Lay, Experte des renommierten Instituts.
Fallende Energiepreise seien für diese positive Entwicklung verantwortlich. Wenn die Preise fallen und unter dem Deckel liegen, dann braucht man die Bremsen nicht mehr, so Politik und Experten unisono.
Wie aber sollen Unternehmen von fallenden Energiepreisen profitieren, wenn noch bis zu Beginn dieses Jahres der Festpreisvertrag das präferierte Beschaffungsmodell war und selbst bei energieintensiven Industrien über 50% der Unternehmen auf dem Terminmarkt langfristig ihre Energie einkauften?
Gibt es möglicherweise andere Erklärungen dafür, warum die Kosten für die Energiepreisbremsen um ein Vielfaches niedriger ausfallen als erwartet?
So erhielten sehr viele Unternehmen bis zur Mitte des Jahres keine oder nur vereinzelte Abrechnungen von ihren Energieversorgungsunternehmen. Es wurden somit also auch keine Erstattungen gewährt. Wenngleich sich die Situation seit Mitte Juli endlich zu entspannen beginnt, halten viele Abrechnungen einer genaueren Überprüfung nicht stand und enthalten zum Teil eklatante Fehler, oft zum Nachteil der Unternehmen.
Den Lieferanten ist dabei kein Vorwurf zu machen, sie sind nur Leidtragende handwerklich dilettantisch gemachter Gesetze. Die Umstellung der Rechnungssysteme und die Berechnung der Entlastungskontingente und Entlastungsbeträge gestaltet sich in der Realität weitaus komplexer, als sich das ein durchschnittlicher Kinderbuchautor auch nur im Ansatz vorzustellen vermag.
Jedem auch nur halbwegs energiewirtschaftlich Informierten wurde bei der ersten Lektüre der Referentenentwürfe der beiden Gesetzte klar: bei den Energiepreisbremsen handelt es sich um ein Desaster mit Ansage!
Wirtschaftlich besonders hart von den Falschversprechungen der rot-grünen Bundesregierung getroffen wurden Unternehmen, die zu Beginn des Jahres noch an teure Stromlieferverträge gebunden waren und sich darauf verließen, dass die Energiepreisbremsen rückwirkend für die Monate Januar und Februar im März erstattet würden.
Am 06. März (!) veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine FAQ-Liste zur Strompreisbremse und ließ unter anderem die Unternehmen darin wissen, dass der dreifache März-Entlastungsbetrag die rückwirkende Abfederung für die Monate Januar und Februar darstellen würde. Für Gas steht dies tatsächlich so im Gesetz. Für Strom aber nicht!
Und so kam, was kommen musste. Unternehmen, die ab März mit einem Tarif unterhalb des Referenzpreises beliefert wurden, wurde die rückwirkende Erstattung der Monate Januar und Februar nicht gewährt. Die Begründung: ihr Erstattungsbetrag im März beträgt Null Euro und dreimal Null ist Null. Sie erhalten somit keine Erstattungen für die Monate Januar und Februar.
Basierend auf dieser in einem FAQ-Katalog veröffentlichten eigenwilligen Rechtsauffassung des Ministeriums wurde vielen Unternehmen die rückwirkende Erstattung verwehrt. In manchen Fällen belief sich der dadurch entstandene wirtschaftliche Schaden auf höhere fünf- oder sechsstellige Beträge. Summen, die so manches Unternehmen in arge Bedrängnis bringen können.
Diese beiden Beispiele lassen Zweifel an den Erklärungen der Politik aufkommen, dass ausschließlich fallende Energiepreise ursächlich für die geringeren Kosten der Energiepreisbremsen sein sollen.
Kaum da sich die Nebel der Doppel-Wumms-Verpuffung lichten, bahnt sich auch schon das nächste Ungemach am politischen Berliner Horizont an, der sogenannte Industriestrompreis.
Auch jetzt ist bereits absehbar, dass der Industriestrompreis ein Desaster mit Ansage werden wird. »Den Unternehmen wird nichts geschenkt«, so Habeck mit Blick auf die geplanten staatlichen Subventionen bis zum Jahr 2030. Gemeint hat er damit, dass die Unternehmen zu einer grünen Transformation verpflichtet werden. Was das wiederum zu bedeuten hat, weiß jedes Unternehmen, welches sich dem Diktat eines Energiemanagementsystems unterwerfen musste.
Energiethemen werden für Unternehmen immer komplexer. BVGE e. V. ist ein auf Industrie- und Gewerbekunden spezialisierter Energie-Volldienstleister. Unsere geprüften Gewerbekundenberater in der Energiewirtschaft übernehmen nach Ihren Vorgaben alle unternehmensrelevanten Energiebereiche. Vom Energieinkauf über Rechnungsprüfungen und Energiesteuererstattungen bis hin zur Implementierung eines Energiemanagementsystems. Bei uns liegt Ihr Unternehmen in energiewirtschaftlich kompetenten und sicheren Händen.
Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Energiepreisbremsen:
Mario Buchner
Vorsitzender des Bundesverbandes der gewerblichen Energienutzer Deutschland (BVGE)
Bildquelle: Kay Nietfeld / Credit: picture alliance/dpa
Energieeinkauf in Zeiten großer Verunsicherung
Der deutsche Energiemarkt befindet sich in einem massiven Umbau. Nur un-ter Inkaufnahme erhöhter Ri
Prognos-Studie: Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit weiterhin unzureichend
Um einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern, müssen Netzbetreiber immer öfter steuern
Das neue Energieeffizienzgesetz – Deutschland auf dem Weg in den Ökosozialismus
Es ist ein beispielloser Angriff auf die unternehmerische Freiheit. Es ist ein Sargnagel für den Wi