Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen – Grüne Schaufensterpolitik in NRW

Mit einem 300 Millionen Euro schweren Härtefallhilfen-Paket wollte die nordrhein-westfälische Landesregierung Unternehmen von hohen Energiekosten zusätzlich zu den Energiepreisbremsen entlasten. Doch die Realität wirft Fragen auf.

Im März 2023 teilte die Wirtschaftsministerin und stellvertretende Minister-präsidentin von Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur (Bündnis 90/Die Grünen) mit, dass 100 Millionen Euro des Landes NRW und 200 Millionen Euro des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen, sowie Soloselbstständige und land-wirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteiger-ungen als „Härtefallhilfen“ zur Abwendung von Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau zur Verfügung gestellt würden.

In einer ersten Stufe seien alle Unternehmen antragsberechtigt deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht hätten. Diese Unternehmen könnten einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlages für das Jahr 2022 stellen. In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen aufgestockt werden, wenn sich die Kosten im Jahr 2023 ebenfalls vervierfacht hätten.

Was auf der Internetseite der NRW Bank so kinderleicht und einleuchtend klingt, entpuppt sich bei der Antragsstellung als höhere mathematische Herausforderung. Bei der Berechnung der Energiekosten für Unternehmen im Verbund dürften selbst geübte Mathematiker ins Schwitzen kommen.

Bereits vor der Antragsstellung stellt sich die Frage, wie die gigantische Summe eines vollen Monatsabschlags drohende Entlassungen oder gar die Aufgabe des Betriebes abwenden können soll, deckt der Zuschuss vielleicht gerade einmal die Kosten, die für die Antragsstellung selbst aufgewendete werden müssen. Bereits hier offenbart sich die absolute Realitätsferne der politisch Verantwortlichen.

Doch der dicke Hammer kommt erst noch.

Nach mühevoller Kleinstarbeit hatten wir die durchschnittlichen Energiepreise brutto pro Monat in Ct/kWh für einen unserer Mandanten berechnet. Im August 2021 betrug der Gaspreis 5,912 Ct/kWh (brutto) und im August 2022 ganze 25,558 Ct/kWh (Brutto). Damit lag der Gaspreis um den Faktor 4,32 höher. Im November 2022 zeichnete sich ein ähnliches Bild ab. Hier lag der Gaspreis mit 27,930 Ct/kWh (brutto) um den Faktor 4,72 höher als im November 2021 (5,912 Ct/kWh). Die Kriterien der Vervierfachung des Gaspreises waren also zweifelsfrei gegeben. Der Antragsteller war antragsberechtigt. Die von uns ermittelte Billigkeitsleistung (Zuschuss) hätte 3.712,92 Euro betragen sollen. Wir erinnern uns, das ist der Betrag, mit dem die Landesregierung glaubt, Entlassungen oder die Schließung des Unternehmens so weit wie möglich verhindern zu können.

Der am 23.03.2023 eingereichte Antrag wurde am 01.09.2023 mit der Begründung abgelehnt, dass keine Vervierfachung des Gaspreises vorläge, der Antrag sei unbegründet.

Nun kann man zugutehalten, dass es sich hierbei möglicherweise um ein Versehen seitens der NRW Bank handeln könnte. Doch mittlerweile liegen uns mehrere gleichgelagerte Fälle vor. Eindeutige Vervier- oder Verfünffachungen der Energiepreise werden mit der immergleichen Begründung abgelehnt: Es liegt keine Vervierfachung vor. Der Antrag ist unbegründet.

Als sei dies an Zynismus noch nicht genug, teilt man den Antragsstellern schriftlich mit, dass sie nun die Möglichkeit hätten ihren Antrag zurückzuziehen.

Die mittlerweile offenkundig zutage tretende systematische Ablehnung der Härtefallanträge in NRW wirft die kritische Frage auf, ob es sich bei diesem medial inszenierten Projekt der Landesregierung lediglich um grüne Schaufensterpolitik zur Beruhigung der ansässigen Wirtschaftsunternehmen handeln könnte.

Wir vom BVGE e. V. verstehen uns als Partner des Mittelstandes und der deutschen Wirtschaft. Wir setzen unsere energiewirtschaftliche Expertise zum Wohle der Unternehmen ein und sind bereit auch für Ihr Unternehmen eine Extrameile gegen die Widerstände von Politik und Verwaltung zu gehen. Wollen auch Sie für Ihr Unternehmen energiewirtschaftliche Anträge stellen stehen wir Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um Härtefallanträge, Energiepreisbremsen und Energiesteuererstattungen:

Mario Buchner
Vorsitzender des Bundesverbandes der gewerblichen Energienutzer Deutschland (BVGE)

Bildquelle: https://www.gruene-siegen-wittgenstein.de/blog/termin/energie-und-soziale-gerechtigkeit-mit-mona-neubaur/